Kosten der 24 Stunden Betreuung

Ein Zuschuss kann erst ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewรคhrt werden. Ab Stufe 5 wird die Notwendigkeit des Betreuungsumfangs generell ange-nommen. Bei Stufe 3 und 4 ist eine รคrztliche Bestรคtigung vorzulegen.

Die Betreuung muss gemรครŸ den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedรผrftigen Person berรผcksichtigt. Die Einkommenshรถhe betrรคgt bis Dato max. 2.500 Euro netto monatlich und darf nicht รผberschreiten, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberรผcksichtigt fรผr die Fรถrderung bleiben.

Die Einkommensgrenze erhรถht sich fรผr jeden unterhaltsberechtigten Angehรถrigen um 400 Euro beziehungsweise um 600 Euro fรผr behinderte unterhaltsberechtigte Angehรถrige. Und auch das Vermรถgen der betreuungsbedรผrftigen Person wird nicht berรผcksichtigt.

 

Das Honorar der Betreuungskrรคfte

Pflegestufe 1 – 3
โ‚ฌ 75,00 / Tag
Pflegestufe 4 – 5
โ‚ฌ 80,00 / Tag
Pflegestufe 6
โ‚ฌ 85,00 / Tag
Pflegestufe 7
โ‚ฌ 90,00 / Tag

 

Hรถhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld bekommt man einmal im Monat. Wie viel Pflegegeld man bekommt, hรคngt davon ab, welche Pflegestufe man hat. Die Pflegestufe sagt aus, wie viel Pflege man braucht. Es gibt 7 Pflegestufen:

Pflegestufe 1

Pflegestufe 2

Pflegestufe 3

ย – โ‚ฌ 200,80

ย – โ‚ฌ 577,00

ย – โ‚ฌ 865,10

Pflegestufe 4

Pflegestufe 5

Pflegestufe 6

ย – โ‚ฌ 1.175,20

ย – โ‚ฌ 1.641,10

ย – โ‚ฌ 2.156,60

 

Preisbeispiel fรผr eine 24 Stunden Pflege und Betreuung

Tagesentgelt inkl. Versicherungย  ย โ‚ฌ 2.100,00 (28Tage x โ‚ฌ 75,00)
Fahrtgeldย  ย โ‚ฌย  ย 200,00
Monatspauschaleย  ย โ‚ฌย  ย 150,00
Zwischensummeย  ย โ‚ฌ 2.450,00
abzรผglich Fรถrderungย  ย โ‚ฌย  ย 800,00
abzรผglich der Pflegestufeย  ย โ‚ฌย  ย 577,00
Gesamtbetragย  ย โ‚ฌ 1.073,00

 

Zusammensetzung der Kosten

1. Sie zahlen eine einmalige Vermittlungshonorar von โ‚ฌ650,00 (ausgezahlt bis der Ankunft der Betreuerin auf das Konto der Agentur).

Diese Provision wird bei einer allfรคlligen kรผrzeren Vertragsdauer nicht rรผckerstattet.

2. Ab nรคchste Monat ist eine monatliche Pauschale von โ‚ฌ150,00 zu bezahlen. Diese Summe beinhaltet folgende Leistungen:

  • Hilfe bei Antrรคgen, Fรถrderungen, Gewerbe, Standortverlegung
  • ZuschussPflege- und Bedarfseinschรคtzung
  • Auswahl und Vermittlung der Betreuungskraft
  • Einfรผhrung in Ihren Haushalt
  • der Koordination und Kontrolle der Turnusse und beim Wechsel der Betreuerinnen.

3. In Falle eines Ausfalles der Betreuungskraft (Verletzung, Erkrankung) stelle ich innerhalb von maximal drei Tagen eine Ersatzbetreuungskraft zur Verfรผgung.

4. Das Gehalt der Betreuerin, Reisekosten (ausgezahlt 3 Tage vor der Abfahrt der Betreuerin vom Turnus in bar oder auf deren Konto).

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